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Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG)
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 01.01.2015 ein flächendeckender Mindestlohn auf Basis des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Bei diesem gesetzlichen Mindestlohn handelt es sich um eine feste Grenze, die nicht mehr unterschritten werden darf. Seit 01.01.2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,50 /Stunde.
Von der zwingenden Einhaltung dieser gesetzlichen Mindestlohnvorgaben sind in den Kirchengemeinden insbesondere die geringfügig beschäftigten Mitarbeitenden betroffen. Weitere Informationen, insbesondere zur Einhaltung des Mindestlohns und Führen von Arbeitszeitkonten, finden Sie in der Information der Abteilung Kirchengemeinden NEU Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2021.
Di, 12. Januar 2021
Themen: Kirchengemeinden | Kindertagesstätten | Personal Kigem
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden