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Verändertes Verfahren zur Anerkennung des Leids bei von Missbrauch Betroffenen

Die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ist am 24. September 2020 zu Ende gegangen. Sie hat sich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das kirchliche Leben und dem weiteren Fortgang des Synodalen Weges insbesondere nach den gerade stattgefundenen Regionenkonferenzen befasst.

Im Themenfeld „Aufklärung und Aufarbeitung“ ging es um weitere Konsequenzen aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie). Ein verändertes Verfahren zur Anerkennung des Leids wurde beraten und beschlossen.

Weitere Schwerpunktthemen der Beratungen waren die Kirchenstatistik 2019 und die Instruktion der Kongregation für den Klerus über die Pfarrgemeinde.

Fr, 25. September 2020

Themen: Missbrauch | Schutzprozess
Abteilung: Kommunikation

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