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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Kurzinformation

Vom Gesetzgeber ist mit der Neufassung des § 84 Abs. 2 das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als wichtiges Instrument geschaffen worden, dass die Rehabilitation und Integration von kranken und behinderten Menschen in den Vordergrund stellt. Auch die Kirchengemeinden als Arbeitgeber vieler Menschen sind verpflichtet, diese gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. In einer Kurzinformation der Abteilung Kirchengemeinden sind die wesentlichen Inhalte des BEM zusammengefasst worden. Sofern nach Kenntnis dieser Informationen in den Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück ein BEM-Verfahren eingeleitet werden muss, finden Sie weitere Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel hier im Mitarbeiternetz.

Mo, 22. August 2016

Themen: Kirchengemeinden | Personal Kigem | Kindertagesstätten | Kirchenvorstand
Abteilung: Kirchengemeinden

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