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Zusatzvereinbarungsmuster: Arbeitszeitänderungen in Beschäftigungsverhältnissen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kirchengemeinden und in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen
Entsprechend der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben sind Änderungen bei Arbeitszeitänderungen in Beschäftigungsverhältnissen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeitsvertraglich zu vereinbaren. In der nachfolgenden Information finden Sie Hinweise zur Verwendung der ebenfalls in diesem Beitrag zur Verfügung stehenden Zusatzvereinbarungsmuster bei Arbeitszeitänderungen in Beschäftigungsverhältnissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kirchengemeinden und sich in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen.
- Allgemeine Hinweise zur Verwendung von Zusatzvereinbarungsmustern bei Arbeitszeitänderungen
- 2.3.1 ZV unbefristete Arbeitszeitänderung
- 2.3.2 ZV befristete Arbeitszeitänderung ohne Sachgrund nach § 14 TzBfG
- 2.3.3 ZV Arbeitszeiterhöhung mit Sachgrund
- 2.3.4 ZV Arbeitszeiterhöhung auf Vollzeitbeschäftigung
- 2.3.5 ZV Arbeitszeitänderung auf Wunsch des Mitarbeiters
- 2.3.6 ZV Arbeitszeitänderung bei Inanspruchnahme von Pflegezeit
- 2.3.7 ZV Arbeitszeitänderung bei Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- 2.3.8 ZV Arbeitszeitänderung entsprechend § 11 AVO
- 2.3.9 Arbeitszeitänderung mit Sachgrund entsprechend § 14 TzBfG
- 2.3.2 SuE -m ZV befristete Arbeitszeitänderung ohne Sachgrund nach § 14 TzBfG
- 2.3.2 SuE -w ZV befristete Arbeitszeitänderung ohne Sachgrund nach § 14 TzBfG
- 2.3.10 SuE ZV mehrere befristete Arbeitszeiterhöhungen
- 2.3.11 SuE ZV Arbeitszeiterhöhung Einsatz als religionspädagogische Fachkraft
- 2.3.12 SuE ZV Einsatz als religionspädagogische Fachkraft ohne Arbeitszeitänderung
- 2.3.13 SuE ÄV Arbeitszeitänderung alltagsintegrierte Sprachförderkraft - zusätzlicher Einsatz
- 2.3.14 SuE ÄV Arbeitszeitänderung alltagsintegrierte Sprachförderung Einsatz gleichbleibende Arbeitszeit
Fr, 18. Januar 2019
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Abteilung: Kirchengemeinden