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Notwendigkeit der Durchführung einer betriebsbedingten Kündigung (Sozialauswahl) in Kindertagesstätten im Bistum Osnabrück
Infolge von rückgehender Kinderzahlen und einer sich daraus ergebenden Reduzierung der Betreuungsangebote oder der Rückkehr von beurlaubten Mitarbeiter/innen (Elternzeit, Sonderurlaub, etc.) und einer während der Beurlaubungszeit erfolgten Reduzierung des Betreuungsangebote sind Kirchengemeinden immer wieder gezwungen, eine Reduzierung des pädagogischen Fachpersonals in den Kindertagesstätten im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung (Sozialauswahl) zu veranlassen. In der Anlage finden Sie nun einige Informationen über die Durchführung einer Sozialauswahl.
Di, 22. Januar 2013
Themen: Personal Kigem | Kirchengemeinden
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden