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Mindestlohngesetz (MiLoG)

In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 01.01.2015 ein flächendeckender Mindestlohn auf Basis des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Bei diesem gesetzlichen Mindestlohn handelt es sich um eine feste Grenze, die nicht mehr unterschritten werden darf. Seit 01.01.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 €/Stunde.

Von der zwingenden Einhaltung dieser gesetzlichen Mindestlohnvorgaben sind in den Kirchengemeinden insbesondere die geringfügig beschäftigten Mitarbeitenden betroffen. Weitere Informationen, insbesondere zur Einhaltung des Mindestlohns und Führen von Arbeitszeitkonten, finden Sie in der Information der Abteilung Kirchengemeinden Mindestlohngesetz (MiLoG) und gesetzlicher Mindestlohn.

Mi, 23. Februar 2022

Themen: Kirchengemeinden | Kindertagesstätten | Personal Kigem
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden

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