Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Artikel im Detail

KZVK-Anwartschaftsmitteilungen im Easy-Index-Portal und "Meine KZVK"

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Arbeitsvertragsverhältnis nach der AVO (Arbeitsvertragsordnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst) sind zum Zwecke einer zusätzlichen und vorwiegend arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente „GrundWert“ bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) zusatzversichert. Darüber hinaus kann der Abschluss einer freiwilligen Zusatzrente „MehrWert“ einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, nach dem Erwerbsleben den Lebensstandard halten zu können.

Über die Höhe, wie viel Sie bereits auf Ihrem Betriebsrentenkonto angespart haben, informiert einmal jährlich die KZVK mit der sogenannten Anwartschaftsmitteilung.

Künftig ist es noch leichter, informiert zu bleiben. Erstmals bieten Ihnen gleich zwei Portale Zugriff auf den aktuellen Stand Ihrer Anwartschaft:

„Meine KZVK
ist das Kundenportal der KZVK. Über dieses Portal können Sie immer und jederzeit den Stand Ihrer Anwartschaft abrufen – auch nach einem Arbeitgeberwechsel.

Außerdem beantragen Sie hier, wenn es so weit ist, unkompliziert auf digitalem Weg Ihre KZVK-Rente. Die Vorbereitung der KZVK-Rentenanträge im Referat Gehaltsabrechnung entfällt.

Über den nachstehenden Linkbutton erreichen Sie das Kundenportal der KZVK. Eine einmalige Registrierung ist erforderlich, um das Kundenkonto freizuschalten.

Meine KZVK

Bei allen Fragen rund um Ihre Anwartschaft, das Portal „Meine KZVK“ sowie Ihre weiteren Möglichkeiten zur Absicherung mit der freiwilligen Versicherung „MehrWert“, stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der KZVK gerne zur Verfügung:

Telefon: 0221 2031-590
E-Mail:

„Easy-Index-Portal“
Aber auch das Ihnen für Ihre Gehaltsabrechnungen bereits bekannte „Easy-Index-Portal“ (Anmeldung - EASY | INDEX | PORTAL (easyindexportal.de)) ist künftig in der Lage, Ihnen Ihre Anwartschaftsmitteilung zur Verfügung zu stellen.

Diese digitale Lösung ersetzt die bisher einmal jährlich postalisch von der KZVK versandte Benachrichtigung und ist damit nicht nur nachhaltig, sondern auch praktisch, da Sie Gehalts- und Anwartschaftsmitteilungen nun kompakt und übersichtlich an einem Ort verwalten können. Sie erhalten wie gewohnt eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn ein neues Dokument in Ihrem Postfach eingestellt worden ist. Nach einem Austritt stehen die Dokumente in diesem Portal 6 Monate zur Verfügung.

Bei technischen Fragen zum „Easy-Index-Portal“ empfehlen wir Ihnen zunächst das Handbuch, welches Sie unter der Rubrik „Ich benötige Hilfe“ auf der Anmeldeseite finden https://easyindexportal.de/FAQ/Index

Bei Fragen zu Ihrer Gehaltsabrechnung wenden Sie sich an Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in im Referat Gehaltsabrechnung.

Mi, 26. April 2023

Themen: Personal | Personal Kigem | Dies und das
Abteilung: Personal und Organisation: Gehaltsabrechnung

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