Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Information zur Durchführung

Vom Gesetzgeber ist mit der Neufassung des § 84 Abs. 2 das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als wichtiges Instrument geschaffen worden, dass die Rehabilitation und Integration von kranken und behinderten Menschen in den Vordergrund stellt. Auch die Kirchengemeinden als Arbeitgeber vieler Menschen sind verpflichtet, diese gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Für die Durchführung der BEM-Verfahren in den Kath. Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück finden Sie hier weitere Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel:

Mo, 22. August 2016

Themen: Personal Kigem | Kindertagesstätten | Kirchengemeinden | Kirchenvorstand
Abteilung: Kirchengemeinden

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