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Artikel im Detail

Repräsentativerhebung aus dem Vertrag mit der VG Musikedition

Um den Verwaltungsaufwand bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke im Gottesdienst für die Kirchengemeinden zu reduzieren, besteht zwischen der VG Musikedition und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) bereits seit langem ein Pauschalvertrag, der die Nutzung von Kopien von Liednoten und - texten in Gottesdiensten und anderen liturgischen Feiern abdeckt. Bis zum 31.12.2023 sind auch Lied- und Texteinblendungen für das Gottesdienststreaming erfasst.
Ohne diesen Vertrag müssten die Kirchengemeinden vor Ort jede urheberrechtlich relevante Vervielfältigung von Noten und Texten eigenständig bei der VG Musikedition melden, die entsprechenden Rechte einholen und vergüten.

Um eine gerechte Verteilung der Pauschalvergütung auf die Künstler und Verlage sicherzustellen, sieht der Vertrag eine verpflichtende stichprobenartige repräsentative Erhebung über die für die Gottesdienste angefertigten Vervielfältigungen vor. Die letzte Erhebung fand 2017 statt. Ohne diese regelmäßig durchzuführenden Stichproben steht der Fortbestand des Pauschalvertrags in Frage.

Die Erhebung beginnt am 01. Oktober 2022 und endet am 30. September 2023. Sie erfordert, dass mindestens 4 % aller Gemeinden des Bistums sich durchgehend an der Erhebung beteiligen.

Die ausgewählten Gemeinden werden hierzu gesondert informiert.

Mi, 15. Juni 2022

Themen: Urheberrecht
Abteilung: Recht und Revision

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