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Meldungen von Sachbezügen ab Januar 2024
Ab dem 01.01.2024 müssen alle Zusatzleistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, die an Mitarbeiter ausgezahlt oder überlassen werden, an das Referat Gehaltsabrechnung zur Überwachung der Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz gemeldet werden.
Weitere Details finden Sie im beiliegendem Schreiben.
Di, 28. November 2023
Themen: Personal | Personal Kigem
Abteilung: Personal und Organisation: Gehaltsabrechnung