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Mietrecht - Schönheitsreparaturen - Aktuelle BGH - Rechtsprechung
Anlässlich der aktuellen BGH-Rechtsprechung im Wohnraummietrecht ist die formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nur noch dann zulässig, wenn der Mietgegenstand renoviert übergeben wurde.
Weitere Informationen finden Sie im Anhang.
Mo, 19. September 2016
Themen: Kirchengemeinden
Abteilung: Kirchengemeinden: Liegenschaften