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Unterricht an kirchlichen Feiertagen
Die Unterrichtsbefreiung von Schülerinnen und Schülern zur Teilnahme an Gottesdiensten an den Feiertagen Fronleichnam, Allerheiligen, Erscheinung des Herrn/Epiphanie und Gründonnerstag sowie Reformationstag und den Buß- und Bettag ist durch einen Erlass geregelt.
Den Erlass können Sie auf der Internetseite Schule und Recht in Niedersachsen einsehen!
Do, 03. Mai 2012
Themen: Schule
Abteilung: Schulen und Hochschulen