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Meldeplattform Bistum Osnabrück
Das neu in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber*innen ab 50 Mitarbeitenden dazu, eine interne Meldestelle für Hinweise auf Gesetzesverstöße einzurichten. Auch das Bistum Osnabrück hat eine Meldestelle eingerichtet, bei der auf Wunsch auch anonym Hinweise und Verstöße aus verschiedenen Bereichen gemeldet werden können.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier im Informationsschreiben der Bistumsleitung.
Hier geht's zur Meldestelle: https://sicher-melden.de/bistum-osnabrueck
Fr, 08. September 2023
Themen: Arbeitssicherheit | Bistumsleitung | Schutzprozess | Haushalt
Abteilung: Bistumsleitung