Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

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Sicherheit und Gesundheitsschutz

Das Referat Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bistum Osnabrück, unter der Leitung von Philip Hergt, ist Ihr Ansprechpartner rund um folgende Themen und steht Ihnen unterstützend zur Seite:

Sicherheit und Gesundheitsschutz
v.l.n.r.: Michael Große Sundrup, Philip Hergt, Annette Tiaden, Arne Röttger

  • (Arbeits-)Sicherheit
  • Gesundheitsschutz
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Erste-Hilfe und Brandschutz
  • Veranstaltungsmanagement und Veranstaltungssicherheit
  • Gebäudesicherheit

Sowohl in der Verwaltung rund um den Dom als auch in der Fläche des Bistums beraten wir die Kolleg*innen und Einrichtungen, bieten Schulungen und Kurzvorträge an (z.B. für Sicherheitsbeauftragte in Kindertagesstätten und Kirchengemeinden, Informationen für Kirchenvorstände, Juleica, Zeltlagerleitungen, ….), begleiten Sie in Fragestellungen zu Arbeitssicherheit und Brandschutz bei Umbau-, Anbau- und Neubaumaßnahmen, sind die Ansprechpartner*innen der drei großen Berufsgenossenschaften (VBG, BGW und SVLFG) und nehmen eine Koordinationsstelle im Bereich des Arbeitsschutzes beim VDD (Verband der Diözesen Deutschlands) wahr.

Wie Sie uns erreichen können:

Kontakt:
Hotline (erreichbar zu den üblichen Bürozeiten): 0541 318-375

In regelmäßigen Abständen bieten wir sowohl für die Verwaltungsmitarbeitenden im Bischöflichen Generalvikariat als auch für die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen in der Außenfläche des gesamten Bistums AMS-Sprechstunden (Arbeitssicherheit mit System) an. Hier halten wir Sie auf dem aktuellen Stand zu den Maßnahmen, die wir begleiten und es besteht die Möglichkeit, gezielte Fragestellungen zu klären. Aktuelle Termine finden Sie hier.

Hier finden Sie eine Übersicht mit Schulungen und Fortbildungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Erste-Hilfe

Mi, 01. November 2023 | Für die Sicherheit in der Kirchengemeinde und den Einrichtungen sind Ersthelfende unerlässlich. Die Berufsgenossenschaften geben vor, dass bei einer Zusammenkunft von mindestens zwei Personen außerhalb der Hör- und Rufweite anderer Personen/Ersthelfenden mindestens eine Person in der Ersten-Hilfe qualifiziert sein muss.

Betriebsmedizinische Betreuung für das Bistum Osnabrück

Mi, 01. November 2023 | Die betriebsmedizinische Grundbetreuung für das Bistum Osnabrück wird für das Jahr 2023 durch zwei neue betriebsmedizinische Dienste (B.A.D., BAZ) erbracht. Zur Erfüllung der Grundbetreuungszeiten, die uns seitens der Berufsgenossenschaft vorgegeben werden, wurde ein entsprechendes Stundenkontingent beauftragt. Im Zuge dieser beauftragten Stunden sollen Betriebsbegehungen mit den Betriebsmedizinern und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aus dem Referat Sicherheit und Gesundheitsschutz durchgeführt werden.

Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen für besondere Personenkreise

Mi, 23. August 2023 | Der Gesetzgeber sieht für besondere Personenkreise bestimmte weiterführende Gefährdungsbeurteilung vor. Hierzu zählen unter anderem:

Mutterschutzbeurteilung
Um Gefährdungen für die werdende Mutter und das ungeborene Kind auszuschließen, sind im Mutterschutzgesetz verschiedene Auslösekriterien hinterlegt. Diese Kriterien müssen vor Aufnahme der Tätigkeit für den jeweiligen Arbeitsplatz ermittelt werden.

Jugendschutzbeurteilung
Der Gesetzgeber sieht vor, dass gewisse Arbeiten nicht durch Minderjähre verrichtet, werden dürfen.

Die beiden angefügten Gefährdungsbeurteilungen stellen die Grundlage der Gesetzgebung dar und können durch die jeweiligen Dienstvorgesetzten verwendet werden.

Unterweisungsvorlagen

Mi, 23. August 2023 | Um Führungskräfte bei ihrer gesetzlichen Pflicht von Unterweisungen zu unterstützen, wurden seitens des Referates Sicherheit und Gesundheitsschutz des Bistums Osnabrück Unterweisungsvorlagen erstellt. Bei der Verwendung dieser Unterweisungsvorlagen muss zwingend auf die Anpassung an die betriebsspezifischen Aspekte des jeweiligen Gebäudes/Arbeitsplatzes geachtet werden.
Ebenfalls finden Sie in diesem Eintrag einen Unterweisungsnachweis, um die durchgeführte Unterweisung zu dokumentieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

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