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Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Zum 01.01.2015 sind neue gesetzliche Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich Rechtsansprüche für die Inanspruchnahme von Auszeiten für kurzfristige Arbeitsverhinderungen sowie der Pflege- und Familienpflegezeit. Hier erhalten Sie Informationen zu den Inhalten der Gesetze und praktischen Umsetzung bei Arbeitsverhältnissen mit Mitarbeitern/-innen in Kirchengemeinden.
- Information - Abteilung Kirchengemeinden
- Antrag auf teilweise/vollständige Freistellung
- 2.3.6 ZV - Arbeitszeitänderung Inanspruchnahme Pflegezeit
- 2.3.7 ZV - Arbeitszeitänderung Inanspruchnahme Familienpflegezeit
- Internetportal Bundesministerium: Wege zur Pflege
Fr, 21. August 2015
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