Artikel im Detail
Damit Sie alles verstehen können
Das Bistum Osnabrück möchte Menschen mit Hörschädigung teilhaben lassen am kirchlichen Leben.
Für Taufen, Erstkommunion, Firmung, Trauung oder Beerdigung eines nahen Angehörigen in einer hörenden Gemeinde können auf Antrag die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher übernommen werden.
Bitte prüfen Sie zuerst, ob Sie privat Wege der Übersetzung finden oder über andere Wege z.B. Leistungen aus dem Bundesteilhabegesetzt die Kosten decken können. Falls das nicht geht, füllen Sie das Formular unten aus und senden es an:
Es muss vorher angefragt werden. Sie können nicht anschließend eine Rechnung schicken.