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Aktuelle Info Masernschutz
Anfang April 2021 haben wir eine Information zur Umsetzung des am 01.03.2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes veröffentlicht. Mit ergänzender Information vom 01.12.2021 hatten wir die Träger und Einrichtungen darauf hingewiesen, dass der Nachweis der Impfung gegen Masern bis zum 31.12.2021 zu führen ist.
Der Deutsche Bundestag hat am 11.12.2021 eine neuerliche Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, mit der die Frist zum Nachweis der Impfung gegen Masern bis zum 31.07.2022 verlängert worden ist.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)3 hat gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut (RKI), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) umfangreiche Informationsmaterialien für die betroffenen Personenkreise der unterschiedlichen Einrichtungen erarbeitet.
- Info Umsetzung Masernschutzgesetz
- Starter Kit
- Mustervorlage Doku Impfungen
- Mustervorlage Doku Impfungen (Einrichtungen Kinder unter 2 Jahren)
- Mustervorlage Ärztliche Bescheinigung
- Musterschreiben Masernschutzgesetz bereits tätige Personen
- Musterschreiben Masernschutzgesetz Eltern von Kindern, die bereits betreut werden
- Musterschreiben für neu tätige Personen
- Info Gesundheitsamt für bereits betreute Kinder
- Info Gesundheitsamt für bereits tätige Personen
Mi, 22. Dezember 2021
Themen: Kindertagesstätten
Abteilung: Kirchengemeinden: Kindertagesstätten