Artikel im Detail
Veröffentlichungsrechte einholen
Texte (z.B. Gedichte/Liedtexte/ ...) und Bilder (z.B. Videos/Fotos/Zeichnungen/ ...) sind zu Lebzeiten und bis zu 70 Jahre lang nach dem Tod der Urheberin bzw. des Urhebers geschützt. Werden sie ohne Erlaubnis verwendet (egal ob vorgelesen, gedruckt oder ins Internet gestellt), kann das unter Umständen teuer werden. Um das zu verhindern und auch aus Fairness-Gründen der bzw. dem Rechteinhaber*in gegenüber sollte gelten: Keine Veröffentlichung ohne Zustimmung!
Folgende Schritte sind dafür notwendig:
Schritt 1: Rechteinhaber*in ermitteln
Bei einem Text oder Bild aus einem Buch/Kalender liegen die Rechte meist beim herausgebenden Verlag und nicht bei Autor*in, Fotograf*in oder Künstler*in selbst. Fragen Sie deswegen am besten zuerst dort an.
Bei Texten aus dem Internet ist zu überprüfen, ob der Text vom Betreiber der Internetseite verfasst wurden und dieser damit die Rechte innehat. Ist dies nicht der Fall, müssen Urheber*in oder der Verlag ermittelt werden, die die Rechte daran haben.
Kontaktdaten finden Sie am einfachsten über die gängigen Suchmaschinen im Internet (bzw. im Impressum einer Internetseite) oder über die Telefonauskunft.
Schritt 2: Alle wichtigen Angaben klären
Eine Anfrage an Rechteinhaber*innen sollte folgende Angaben enthalten:
- Titel und Quelle des Textes/Bildes; außerdem bei Texten am besten schon genau angeben, in welcher Fassung sie veröffentlicht werden sollen, dabei beachten: Texte sind grundsätzlich geschützt und dürfen nicht einfach umgeschrieben oder gekürzt werden.
- Verwendungszweck (in welchem Medium; analog oder digital; in welchem Kontext)
- wenn der Text gedruckt werden soll ggf. Höhe der Auflage angeben
Schritt 3: Rechteinhaber*in kontaktieren
Schriftlich oder telefonisch; Achtung: Im Falle einer mündlichen Zusage unbedingt zur Absicherung um Zusendung einer schriftliche Bestätigung der Einwilligung bitten!
Früh genug anfragen und Bearbeitungszeit einplanen
Tipp: Gemeinnützigkeit betonen! So ist die Nutzung ggf. kostenfrei (trotzdem ist meist eine Quellenangabe nötig).
Schritt 4: Auf eine Antwort warten
Den Text oder Bild erst nach Erhalt einer positiven Antwort verwenden!
Weitere Informationen
- Durch bestehende Pauschalverträge zwischen dem Verband deutscher Diözesen VDD und Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, VG Wort und VG Musikedition ist für eine Vielzahl der Nutzungen von Musikstücken, Noten und Texten bei kirchlichen Feiern und in der Gemeindearbeit die Einwilligung bereits erteilt und die Verwendung abgegolten. Dazu finden Sie in diesem Artikel weitere Hinweise.
- Außerdem gibt es einen Pauschalvertrag für Online-Gottesdienste, der bzgl. der Musiknutzung und Einblendung von Liedtexten und Noten zunächst bis Ende 2022 gilt. Dazu finden Sie in diesem Artikel weitere Hinweise.
- Das Bistum Osnabrück ist Mitglied der Initiative Pfarrbriefservice.de. Dieses Portal bietet auf seiner Internetseite eine Vielzahl an Texten und Bildern zur Nutzung an, deren Verwendung für Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück kostenlos und rechtlich unbedenklich ist.
Mi, 24. Februar 2021
Themen: Arbeitshilfen | Kirchengemeinden | Merkblätter | Urheberrecht
Abteilung: Kommunikation