Artikel im Detail
Zuschläge für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten
Die Regional-KODA Osnabrück/Vechta hat in ihrer Sitzung am 09.06.2016 die Neufassung der §§ 7 und 8 AVO ab 01.07.2016 beschlossen. In den genannten Paragraphen ist für bestimmte Berufsgruppen der Ausgleich für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten geregelt. Weitere Informationen zum Inhalt und zur praktischen Umsetzung für die von der Neuregelung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kath. Kirchengemeinden im Bistum Osnabrück finden Sie im nachfolgenden Beitrag der Abteilung Kirchengemeinden:
Di, 18. Oktober 2016
Themen: Personal Kigem | Kirchengemeinden | Kindertagesstätten
Abteilung: Kirchengemeinden: Kirchengemeinden