Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Kirchengemeinden

Aufgabe der Abteilung Kirchengemeinden mit den Referaten Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Bauangelegenheiten und Liegenschaften ist es, im Bistum Osnabrück materielle Grundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten ihre Aufgaben trotz unterschiedlicher örtlicher Rahmenbedingungen so gut wie möglich erfüllen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung stehen den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden und Kindertagesstätten beratend zur Verfügung. Neben dem Angebot der Dienstleistung erfüllt die Abteilung Kirchengemeinden auch die Aufgabe der Aufsicht und Genehmigung im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorschriften.
Auch der Fachreferent für Altenhilfe ist in dieser Abteilung angesiedelt.

Hier finden Sie ein Organigramm mit den einzelnen Ansprechpersonen der Abteilung.

Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Arbeitsrecht für Mitarbeitende in Kirchengemeinden von A - Z

Berechnung von Beschäftigung-, Dienst- und Jubiläumsdienstzeiten von Mitarbeitenden in Kirchengemeinden

Mo, 30. September 2019 | Die Beschäftigungs- und Dienstzeiten abhängig beschäftigter Mitarbeitender haben Einfluss auf diverse tarifliche Vorgaben der AVO. Die Berechnung dieser Zeiten werden für Kirchengemeindemitarbeitende durch die Abteilung Kirchengemeinden durchgeführt.

Gewährung von Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgelts (§ 28 AVO)

Do, 16. Mai 2019 | Gemäß § 28 AVO kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und es die dienstlichen und betrieblichen Verhältnisse/Belange gestatten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem nachfolgenden Beitrag:

Gewährung von Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgelts (§ 28 AVO)

Do, 16. Mai 2019 | Gemäß § 28 AVO kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und es die dienstlichen und betrieblichen Verhältnisse/Belange gestatten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem nachfolgenden Beitrag:

Kindertagesstätten - Bundesprogramm Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden

Di, 09. April 2019 | Von verschiedenen Stellen haben Sie ggf. Informationen zu dem Bundesprogramm "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden" erhalten. Eine kurze Zusammenfassung, in welchen Fällen es sich lohnt, an dem Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Weiterhin finden Sie Hinweise zu weiteren Informationen.

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