Kirchengemeinden
Die Aufgaben des Referats Kirchengemeinden umfassen die allgemeine Beratung der Kirchengemeinden zu Themen der Organisation, Haushaltswirtschaft, Investitionsfinanzierung und Personal. Dazu gehört auch die Haushaltsaufsicht sowie die kirchenaufsichtliche Genehmigung von bestimmter Willenserklärungen der Kirchenvorstände. Wesentlich ist ebenfalls die Vertretung der Interessen der Kirchengemeinden gegenüber den Kommunen und sonstigen Institutionen.
Urlaub
Fr, 28. August 2020 | Rund um das Thema "Inanspruchnahme von Urlaub" finden Sie im nachfolgenden Beitrag wichtige Informationen und Hinweise für Arbeitgeber und Mitarbeitende in den Kirchengemeinden und in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen.
Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt/Erwerbsminderungsrente
Mi, 26. August 2020 | Zu den Themen "Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt" sowie "(teilweise) Erwerbsminderungsrente (auf Zeit)" , finden Sie im folgenden Beitrag wichtige Informationen:
Stellenplan Kirchengemeinden (ausgenommen Kindertagesstätten)
Do, 20. August 2020 | Anlage zu den Haushaltsunterlagen der Kirchengemeinden und in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen ist unter Anderem der Stellenplan. Hierzu finden Sie im nachfolgenden Beitrag weitere Informationen.
Eingruppierung Pfarrsekretariat
Fr, 17. April 2020 | Die Eingruppierung der Mitarbeitenden in den Pfarrbüros/Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre ist in der "Eingruppierungsordnung für das Pfarrsekretariat" (Anlage 2 § 1b Abschnitt 4 AVO) geregelt. Informationen hierzu sowie zur Eingruppierungsüberprüfung und Stellenbewertung finden Sie hier:
Arbeitsvertragsvordrucke und allgemeine Informationen für die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kirchengemeinden und in deren Trägerschaft befindlichen Einrichtungen
Di, 28. Januar 2020 | Entsprechend der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben ist der Abschluss von Arbeitsverträgen sowohl bei der Anstellung von tariflichen als auch geringfügig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erforderlich. Die ab 01.01.2020 geltenden und ausschließlich zu verwendenden Vertragsmuster sowie Ausfüllhinweise hierzu finden Sie im nachfolgenden Beitrag: