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Protokoll Gebäudebegehung
Das Protokoll der Gebäudebegehung ist in einem Vordruck festzuhalten und zusammen mit den übrigen Haushaltsunterlagen als Nachweis dem Bischöflichen Generalvikariat vorzulegen. Diesen Vordruck finden Sie hier:
Fr, 27. April 2018
Themen: Bauwesen | Haushalt | Kirchengemeinden | Vordrucke
Abteilung: Kirchengemeinden: Bauangelegenheiten