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Weiterqualifikation und Einsatz von Drittkräften in Krippengruppen
Der Niedersächsische Landtag hat eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) zum 1. Januar 2015 beschlossen. Mit dieser Änderung steigt das Land in die Mitfinanzierung von Drittkräften in Krippengruppen ein. Details der Änderung und die Auswirkungen auf unsere Kindertagesstätten können Sie den anhängenden Informationen entnehmen.
- Information - Abteilung Kirchengemeinden: "Drittkräfte in Krippengruppen"
- FAQ zur dritten Kraft in Krippengruppen des Kultusministeriums
- Förderprogramm zur Weiterqualifizierung der Drittkräfte in Krippengruppen
- Informationen des Nds. Landesjugendamtes zur berufsbegleitenden Ausbildung
- 2.2.2 Zusatzvereinbarung unbefristeter Tätigkeitswechsel (weiblich)
- 2.2.2 Zusatzvereinbarung unbefristeter Tätigkeit (männlich)
Mi, 04. Oktober 2017
Themen: Kindertagesstätten | Personal Kigem
Abteilung: Kirchengemeinden: Kindertagesstätten