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Kirchensteuerrat stimmt Bistumshaushalt 2024 nicht zu

Der Kirchensteuerrat des Bistums Osnabrück hat in seiner jüngsten Sitzung am Samstag, 25. November, dem von der Bistumsverwaltung vorgelegten Haushaltsplan 2024 für das Bistum nicht zugestimmt. Die Ratsmitglieder fordern von der Bistumsleitung zunächst Entscheidungen darüber, wie in Zukunft mit den spürbar geringer werdenden Einnahmen aus Kirchensteuern umgegangen wird.

Der bisherige Haushaltsplanentwurf 2024 für das Bistum Osnabrück sieht ein Volumen von insgesamt knapp 200 Millionen Euro vor. Einkalkuliert ist dabei ein Haushaltsdefizit von 8,3 Millionen Euro. Durch den abgelehnten Beschluss des Kirchensteuerrats beginnt für das Bistum Osnabrück am 1. Januar 2024 rechtlich zunächst eine „haushaltslose Zeit“.

Das Bistum erfüllt unabhängig vom Votum des Kirchensteuerrates alle seine ordentlichen finanziellen Verpflichtungen. Alle Mitarbeitenden bekommen also auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin Lohn- und Gehaltszahlungen in der vorgesehenen Höhe. Ebenso erhalten Kirchengemeinden, Einrichtungen, Vereine und Verbände weiterhin Bistumszuweisungen.

In einem Schreiben an die Mitarbeiterschaft des Bistums erläuterte Domkapitular Ulrich Beckwermert, Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators, die Haushaltssituation des Bistums und die folgenden Schritte.

Der Kirchensteuerrat besteht aus gewählten Mitgliedern der Dekanate, des Priester- und des Katholikenrats sowie einigen noch in der Amtszeit von Bischof Franz-Josef Bode berufenen Fachleuten. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gremiums gehört die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und Jahresabschluss des Bistums. Der Kirchensteuerrat berät den Bischof und die Bistumsverwaltung in allgemeinen wirtschaftlichen Dingen und gibt Empfehlungen zu grundsätzlichen finanziellen Fragestellungen. Auch die Jahresabschlüsse des Bischöflichen Stuhls und des Domkapitels werden dem Kirchensteuerrat vorgelegt.

Di, 05. Dezember 2023

Themen: Haushalt
Abteilung: Kommunikation

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