Infos zum diözesanen Schutzprozess gegen Missbrauch
Im Februar 2019 hat Bischof Franz-Josef Bode ein erweitertes Konzept für einen diözesanen Schutzprozess vorgestellt, der im Bistum Osnabrück für den Umgang mit sexualisierter Gewalt und geistlichem Missbrauch gilt. Auf dieser Seite finden Sie grundlegende und aktuelle Informationen zu diesem Schutzprozess.
Max Ciolek spricht bei Treffen der Mitarbeitenden im Schutzprozess
Mo, 08. November 2021 | Was sexuelle Gewalt an Minderjährigen bedeutet, das musste Max Ciolek am eigenen Leib – und an seiner Seele – erleben: Als Kind wurde er über Jahre hinweg von einem katholischen Priester missbraucht. Die Verletzungen aus dieser Zeit haben sein Leben mitgeprägt und tun dies immer noch. Es hat lange gedauert, bis er über den Missbrauch und seine Folgen reden konnte. Das tut er mittlerweile aber sehr offen, nicht zuletzt deshalb, um andere vor seinem Schicksal zu bewahren. So war er vor Kurzem auch bei einem Treffen der Mitarbeitenden im Schutzprozess des Bistums Osnabrück, um aus der Sicht eines Betroffenen Hinweise zu geben, auf was im Umgang mit sexueller Gewalt geachtet werden muss.
Mi, 27. Oktober 2021 | Die Präventionsbeauftragten der Bistümer Hildesheim und Osnabrück, Jutta Menkhaus-Vollmer und Hermann Mecklenfeld, stellten am Montag, 25.10.2021, in einer Anhörung vor der „Enquete-Kommission des Niedersächsischen Landtages zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern“ in Hannover die Inhalte der kirchlichen Präventionsarbeit im Land Niedersachsen vor.
Fr, 13. August 2021 | Vor Kurzem wurde die „Ordnung zum Konzept gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch im Bistum Osnabrück“ veröffentlicht. Die vom Bischof in Kraft gesetzte Ordnung regelt verbindlich die grundsätzlichen Abläufe im diözesanen Schutzprozess.
Studie zu sexualisierter Gewalt im Bistum Osnabrück
Di, 04. Mai 2021 | Die Universität Osnabrück erstellt in den kommenden drei Jahren eine Studie zu sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im kirchlichen Raum im Bistum Osnabrück. Der Vertrag über das Forschungsvorhaben wurde am 26. April von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Das Bistum stellt der Universität 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Projektbeginn ist voraussichtlich am 1. August 2021.
Universität Osnabrück erstellt Studie zu sexualisierter Gewalt
Do, 29. April 2021 | Die Universität Osnabrück erstellt eine historische und juristische Studie zur sexualisierten Gewalt im kirchlichen Raum. Sie leistet damit einen unabhängigen wissenschaftlichen Beitrag zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Osnabrück.
Informationen zu Missbrauchsvorwürfen gegen einen Priester aus dem Bistum Dresden-Meißen
Di, 30. März 2021 | Die Sächsische Zeitung berichtete über Fälle sexualisierter Gewalt eines Priesters des Bistums Dresden-Meißen, der seinen Ruhestand in Werlte-Wieste verbrachte. Weitere Informationen dazu finden Sie im folgenden Text, der auch schon vor Ort in Wieste verbreitet wurde. Mit den ehren- und hauptamtlich Tätigen vor Ort sind Bistumsvertreter im Gespräch.
Zwischenstand zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs
Do, 04. Februar 2021 | Das Bistum führt Gespräche mit externen Fachleuten, um den sexuellen Missbrauch und den Umgang mit solchen Taten von ihnen aufarbeiten zu lassen. Zwei Kommissionen sind in Vorbereitung, die die Präventionsarbeit ergänzen: Im Kirchenboten berichtet Heinz-Wilhelm Brockmann über den Stand.
Sexuelle Gewalt in der Kirche: Verändertes Verfahren zur Anerkennung des Leids Betroffener
Mo, 04. Januar 2021 | Im Bistum Osnabrück trat zum 1. Januar 2021 eine neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids Betroffener von sexueller Gewalt in Kraft. Das bereits seit 2011 in der deutschen katholischen Kirche praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids wird damit abgelöst. Das neue Verfahren sieht unter anderem die Festlegung und Auszahlung von Leistungen durch eine unabhängige Kommission auf Bundesebene sowie einen größeren Leistungsrahmen vor, der sich am deutschen Schmerzensgeldrecht orientiert.
Verändertes Verfahren zur Anerkennung des Leids bei von Missbrauch Betroffenen
Fr, 25. September 2020 | Bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2020 ging es im Themenfeld „Aufklärung und Aufarbeitung“ um weitere Konsequenzen aus der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie). Ein verändertes Verfahren zur Anerkennung des Leids wurde beraten und beschlossen.
Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück richten Missbrauchs-Kommission ein
Do, 24. September 2020 | Die drei Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück wollen die Aufklärung und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch künftig gemeinsam weiter vorantreiben. Dazu wird jetzt die Umsetzung der gemeinsamen „Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ auf den Weg gebracht.