Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Kirchengemeinden

Aufgabe der Abteilung Kirchengemeinden mit den Referaten Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Bauangelegenheiten und Liegenschaften ist es, im Bistum Osnabrück materielle Grundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten ihre Aufgaben trotz unterschiedlicher örtlicher Rahmenbedingungen so gut wie möglich erfüllen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung stehen den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden und Kindertagesstätten beratend zur Verfügung. Neben dem Angebot der Dienstleistung erfüllt die Abteilung Kirchengemeinden auch die Aufgabe der Aufsicht und Genehmigung im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorschriften.
Auch der Fachreferent für Altenhilfe ist in dieser Abteilung angesiedelt.

Hier finden Sie ein Organigramm mit den einzelnen Ansprechpersonen der Abteilung.

Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Arbeitsrecht für Mitarbeitende in Kirchengemeinden von A - Z

Architektenwettbewerbe im Bistum Osnabrück

Mo, 17. Juli 2017 | Die Planung kichlicher Bauwerke ist auch noch heute eine herausfordernde Bauaufgabe. Im Bistum Osnabrück führen wir deshalb für komplexe oder gestalterisch anspruchsvolle Bauaufgaben Architektenwettbewerbe durch. Diese werden in der Regel mit der Architektenkammer Niedersachsen abgestimmt. Somit ist für die teilnehmenden Architekturbüros und den Kirchengemeinden als Bauherr ein transparentes Verfahren zur Steigerung der Architekturqualität gewährleistet. Auf dieser Seite finden Sie eine Dokumentation der ab 1997 bearbeiteten Wettbewerbe.

Empfehlungspapier Essen in Kindertagesstätten

Do, 16. März 2017 | Inhaltliche, organisatorische und strukturelle Aussagen und Empfehlungen zur Umsetzung einer Mittagsverpflegung in Katholischen Kindertagestätten des Bistums Osnabrück finden Sie im Empfehlungspapier „Essen in Kindertagesstätten“, das gemeinsam von der Fachberatung des Caritasverbandes und dem Bischöflichen Generalvikariat entwickelt wurde.

Betriebskosten-Abrechnung für Dienstwohnungen

So, 20. November 2016 | Die Abrechnung der Betriebskosten für die Dienstwohnungen ist in einem Vordruck festzuhalten und zusammen mit den übrigen Haushaltsunterlagen als Nachweis dem Bischöflichen Generalvikariat vorzulegen. Diese Vordrucke finden Sie hier:

Mietrecht - Schönheitsreparaturen - Aktuelle BGH - Rechtsprechung

Mo, 19. September 2016 | Anlässlich der aktuellen BGH-Rechtsprechung im Wohnraummietrecht ist die formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nur noch dann zulässig, wenn der Mietgegenstand renoviert übergeben wurde.

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