Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Kirchengemeinden

Aufgabe der Abteilung Kirchengemeinden mit den Referaten Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Bauangelegenheiten und Liegenschaften ist es, im Bistum Osnabrück materielle Grundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten ihre Aufgaben trotz unterschiedlicher örtlicher Rahmenbedingungen so gut wie möglich erfüllen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung stehen den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden und Kindertagesstätten beratend zur Verfügung. Neben dem Angebot der Dienstleistung erfüllt die Abteilung Kirchengemeinden auch die Aufgabe der Aufsicht und Genehmigung im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorschriften.
Auch der Fachreferent für Altenhilfe ist in dieser Abteilung angesiedelt.

Hier finden Sie ein Organigramm mit den einzelnen Ansprechpersonen der Abteilung.

Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Arbeitsrecht für Mitarbeitende in Kirchengemeinden von A - Z

Informationen zu Sonnenschutz und zur Entfernung von Zecken

Mo, 27. Juni 2016 | In den Sommermonaten gilt in Sachen Sonnenschutz und Zecken einiges zu beachten. Als Anlage ist je eine Information sowie die dazugehörige Einwilligungserklärung beigefügt.

Reinigung von Kirchräumen

Di, 08. Dezember 2015 | Um den Verschmutzungsgrad von Wänden, Orgeln und restauratorisch wertvoller Einrichtung in Kirchen möglichst zu minimieren und so kostenintensive Renovierungen in kurzen Abständen zu vermeiden empfiehlt das Bischöfliche Generalvikariat neben einer regelmäßigen Reinigung der Filter in den Heizungsschächten auch die Verwendung von Spezialstaubsaugern bei der Bodenpflege.

Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Fr, 21. August 2015 | Zum 01.01.2015 sind neue gesetzliche Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich Rechtsansprüche für die Inanspruchnahme von Auszeiten für kurzfristige Arbeitsverhinderungen sowie der Pflege- und Familienpflegezeit.

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