Bistum Osnabrück - das Netz für die Mitarbeiter*innen

bistum.net: das Netz für die Mitarbeiter*innen

Kirchengemeinden

Aufgabe der Abteilung Kirchengemeinden mit den Referaten Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, Bauangelegenheiten und Liegenschaften ist es, im Bistum Osnabrück materielle Grundlagen und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Kirchengemeinden und Kindertagesstätten ihre Aufgaben trotz unterschiedlicher örtlicher Rahmenbedingungen so gut wie möglich erfüllen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung stehen den Verantwortlichen in den Kirchengemeinden und Kindertagesstätten beratend zur Verfügung. Neben dem Angebot der Dienstleistung erfüllt die Abteilung Kirchengemeinden auch die Aufgabe der Aufsicht und Genehmigung im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorschriften.
Auch der Fachreferent für Altenhilfe ist in dieser Abteilung angesiedelt.

Hier finden Sie ein Organigramm mit den einzelnen Ansprechpersonen der Abteilung.

Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Arbeitsrecht für Mitarbeitende in Kirchengemeinden von A - Z

Belastung von kirchlichen Grundstücken

Mo, 25. Juni 2012 | Die häufigsten Fälle von grundbuchlich abzusichernden Dienstbarkeiten betreffen das Recht zur Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Wegerechte auf fremden Grundstücken. Hierduch bedingte Nachteile sind von den Begünstigten zu entschädigen. Während die Dienstbarkeiten im privaten Bereich Rechte einräumen, werden durch Baulasten öffentlich-rechtliche Rechte und Verpflichtungen begründet.

Informationen zu Stellenausschreibungen

Do, 21. Juni 2012 | Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Ausschreibung von freien Stellen in Ihren Kirchengemeinden und Kindertagesstätten. Aufgrund dessen haben wir ein Informationsblatt erstellt, aus dem Sie Wichtiges zur Stellenausschreibung insbesondere mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entnehmen können.

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